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Emissionsabgabe: Ein Relikt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs

Bei der Emissionsabgabe, welche eine der drei Stempelabgaben darstellt, handelt es sich um ein Relikt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs. Sie fällt an, wenn ein Unternehmen neu gegründet wird oder ein bestehendes Unternehmen neues Eigenkapital aufnimmt – etwa durch die Herausgabe von Aktien. Der Bund besteuert heute den Wert des aufgenommenen Eigenkapitals mit einer Emissionsabgabe von einem Prozent.

Dies steht im Gegensatz zur Finanzierung durch Fremdkapital, bspw. durch Darlehen und Kredite, auf die keine Stempelabgabe erhoben wird. Wer Fremdkapital aufnimmt, kann sogar steuerliche Abzüge im Umfang des Schuldzinses geltend machen. Die Verschuldung von Unternehmungen durch Fremdkapital wird durch die Emissionsabgabe zusätzlich gefördert, da Eigenkapital künstlich verteuert wird. Zudem leiden besonders junge, schnell wachsende Unternehmungen unter den Kosten der Emissionsabgabe.

Dies birgt auch Risiken für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Gerade in Krisen ist es wichtig, dass Unternehmen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne dass dies durch Abgaben erschwert wird. Zudem ist es im Interesse einer beständigen Wirtschaft, dass Unternehmen über eine solide Eigenkapitalbasis verfügen, um Herausforderungen abfedern zu können.

Der finanzielle Ausfall für den Bund ist tief, die Entlastung für die Wirtschaft jedoch real. Stimmen Sie daher am 13. Februar JA zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben und befreien sie Schweizer Unternehmen von dieser unnötigen Steuer.