Die BVG-Reform passt die berufliche Vorsorge an eine steigende Lebenserwartung an und entlastet ältere Arbeitnehmende. Davon profitieren besonders Menschen mit geringem Einkommen, da sie erstmals besser in die 2. Säule integriert werden.
1. Wieso glauben Sie, dass die BVG-Reform angenommen werden sollte?
Weil die berufliche Vorsorge (2. Säule) den Herausforderungen unserer Zeit angepasst werden muss. Erstens leben wir länger – der heutige Umwandlungssatz führt daher bei einigen Pensionskassen zu einer ungewollten Umverteilung zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung. Das bedeutet, dass das Sparguthaben der Arbeitstätigen abnimmt und somit bei einer künftigen Pensionierung deren Renten tiefer ausfallen. Zweitens sind ältere Arbeitnehmer heute auch aufgrund der höheren Beiträge in die berufliche Vorsorge teuer. Diese Reform macht es attraktiver, Menschen älter als 55 Jahre zu beschäftigen und kann einen Beitrag leisten, um die Arbeitslosigkeit im Alter zu reduzieren.
2. Die Gegner der Reform sagen, dass nur wenige von der Reform profitieren würden, aber alle mehr bezahlen müssten. Wie kann diese Rechnung aufgehen?
Diese Aussage ist falsch. In der Vergangenheit wurde die Situation von Menschen über 55 Jahren auf dem Arbeitsmarkt oft kritisiert. Auch wegen höherer BVG-Beiträge gegenüber jüngeren Arbeitnehmern sind heute ältere Angestellte für viele Betriebe zu teuer. Durch die BVG-Reform werden die Beiträge für Arbeitnehmer über 55 Jahren im Vergleich zu heute gesenkt. Diese Massnahme macht die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer weniger teuer und verbessert damit die Chancen auf eine neue Anstellung.
Man muss zudem verstehen, wie eine Pensionskasse funktioniert. Im Gegensatz zur AHV, wo die Rente in einem Umlageverfahren, d.h. direkt aus den Abzügen der arbeitenden Bevölkerung bezahlt wird, verfügt jeder Versicherte einer Pensionskasse über ein eigenes Sparguthaben, auf das die Lohnabzüge einbezahlt werden. Zudem wächst das angesparte Vermögen durch Verzinsung über die Jahre an. Wenn ich also höhere Beiträge leiste, erhalte ich im Alter auch mehr zurück. Somit geht die Rechnung auf. Übrigens: Aufgrund des Zinseszinses macht es Sinn, wenn junge Versicherte frühzeitig mehr einzahlen.
3. Profitieren von der Reform werden in erster Linie nicht die Rentner:innen, sondern die Pensionskassen und ihre Partner auf dem Finanzmarkt. Setzt die Reform nicht am falschen Ort an?
Das ist nicht richtig. Wir werden immer älter. Bei der letzten Revision der beruflichen Vorsorge im Jahr 2003 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung für Frauen und Männer noch rund 80 Jahre, heute leben wir im Schnitt etwa drei Jahre länger. Wenn dasselbe Sparguthaben neu auf eine grössere Anzahl Jahre verteilt wird, muss dies in einem tieferen Umwandlungssatz resultieren. Ohne diese Korrektur werden die Pensionskassen langfristig Mühe haben, die geschuldeten Renten zu bezahlen.
Der heutige Mindestumwandlungssatz von 6.8% geht davon aus, dass wir nach der Pensionierung noch 15 Jahre leben, effektiv sind es heute aber 18 Jahre. Behalten wir den aktuellen Mindestumwandlungssatz bei, wird also den Rentenbezügern im obligatorischen Bereich weiterhin im Schnitt eine höhere Rente ausbezahlt, als sie tatsächlich angespart haben. Die Pensionskassen müssen dies durch Sparbeiträge, die eigentlich der arbeitenden Bevölkerung zustehen, decken. Wir haben heute also faktisch eine Umverteilung zu Lasten von allen, die arbeiten. Dieses Geld fehlt, wenn wir in Pension gehen und reduziert damit unsere Rente.
4. Vor allem Frauen und Menschen, die wenig verdienen, sollen von der Reform profitieren. Doch geschieht dies nicht auf Kosten aller anderen?
Die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge würde reduziert. Damit sollen künftig rund 70’000 Frauen und Männer mit geringerem Einkommen, in der 2. Säule versichert werden. Zudem soll der Koordinationsabzug, welcher heute 25’725 Franken beträgt, gestrichen werden. Stattdessen sollen im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge 80% des Einkommens versichert werden. Das ist klar ein Vorteil für Menschen, die wenig verdienen. Sie und ihre Arbeitgeber müssen neu aber auch in die berufliche Vorsorge einzahlen, womit auch diese Menschen ihren Beitrag leisten.