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Erleichterte Einbürgerungen in sieben Fällen ungültig

GRABS/ST. GALLEN Sieben erleichterte Einbürgerungen von im Kanton St. Gallen wohnhaften Personen wurden in den letzten drei Jahre vom Staatssekretariat für Migration (SEM) für nichtig erklärt. Das hält die Kantonsregierung in einer Antwort auf eine einfache Anfrage des Grabser SVP-Kantonsrat Sascha Schmid fest. Diese wollte konkret wissen, welches die Auswirkungen der von den Gemeinden erstellten Erhebungsberichte sind, wenn der Bund einen Einbürgerungsentscheid trifft.

Positiver Entscheid ist im Nachgang anfechtbar

Die Berichte der Gemeinden bilden einen Teil der Entscheidungsgrundlage, sind für den Bund bei einer erleichterten Einbürgerung aber nicht bindend. Im Jahr 2016 wurden im Kanton 455 Erhebungsberichte von Gemeinden erstellt. Es komme nur in vereinzelten Fällen vor, dass sich der Bund bei einer erleichterten Einbürgerung nicht an die «Empfehlung», sprich den Erhebungsbericht halte und anders entscheide. Das SEM hat aber die Möglichkeit, bei erleichterten Einbürgerungen einen positiven Bescheid im Nachhinein umzustossen. Wenn sich beispielsweise der Verdacht einer Scheinehe nach einer Überprüfung bestätige, kann das SEM die Einbürgerung für nichtig erklären, hält die Kantonsregierung in ihrer Stellungnahme weiter fest.

Der Kanton und die beteiligten Gemeinde haben die juristische Möglichkeit, Beschwerde gegen eine Erteilung des Bürgerrechts zu erheben. (ab)

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